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Sie suchen eine Sicherheitsfachkraft, einen Sicherheitsingenieur (Sifa)

 dann sind Sie bei uns richtig.

Wir übernehmen für Sie die Voll- oder Teilbetreuung gemäß dem Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) und der Vorschrift DGUV 2 der Berufsgenossenschaften (BG).

Rolle und Aufgabe der Fachkraft für Arbeitssicherheit (Sifa)

Die Fachkraft für Arbeitssicherheit hat die Aufgabe, den Arbeitgeber in allen Fragen der Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten zu beraten und zu unterstützen. Darüber hinaus hat sie Unterrichtungs- und Beratungspflichten gegenüber dem Betriebs- bzw. Personalrat.                       

Die Fachkraft für Arbeitssicherheit (Sifa) berät und unterstützt insbesondere zu folgenden Aufgabenkomplexen:           

-  Ermitteln und Beurteilen von arbeitsbedingten Unfall- und Gesundheitsgefahren und von Faktoren zur Gesundheitsförderung.                          

-  Vorbereiten und Gestalten sicherer, gesundheits- und menschengerechter Arbeitssysteme.              

-  Aufrechterhalten sicherheits-, gesundheits- und menschengerechter Arbeitssysteme und kontinuierliche Verbesserung von Sicherheit und Gesundheitsschutz der Beschäftigten.     -  Um sicherheitsgerechte Zustände stets zu gewährleisten, müssen die Arbeitssysteme immer wieder aufmerksam betrachtet und Anlagen sowie Arbeitsbereiche überwacht      werden.        

-  Integration von Sicherheit und Gesundheitsschutz in Management und Führung von Prozessen; Einbindung in die betriebliche Aufbau- und Ablauforganisation, in die ständige     Bewertung von Stand und Entwicklung und Gewährleistung einer kontinuierlichen Verbesserung von Sicherheit und Gesundheit.                              

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