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Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator (SiGeKo)

Wir übernehmen die Aufgaben des SiGeKo für Ihre Baustelle.

Der SiGeKo ist der Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator für die Baustelle, von der Planung bis zur Fertigstellung.

Die Aufgaben des SiGeKo sind in der Baustellenverordnung (BaustellV) geregelt.  

Beschäftigte im Baubereich sind im Vergleich zu anderen Wirtschaftszweigen einem besonders hohen Unfall- und Gesundheitsrisiko ausgesetzt. Besondere Gefahren auf Baustellen ergeben sich insbesondere daraus, dass Arbeiten auf der Baustelle von Beschäftigten verschiedener Arbeitgeber gleichzeitig oder nacheinander ausgeführt werden, was die Abstimmung der Arbeitgeber für die zu treffenden Schutzmaßnahmen erheblich erschwert. Auch sonstige auf der Baustelle Tätige, wie Unternehmer ohne Beschäftigte, tragen zu den Gefahrenpotentialen auf der Baustelle bei.

Nach § 3 BaustellV ist der Bauherr verpflichtet einen oder mehrere Koordinatoren zu bestellen, wenn Beschäftigte mehrerer Arbeitgeber auf der Baustelle tätig werden.

Der Bauherr oder ein von ihm beauftragter Dritter kann die Funktion des Koordinators (SiGeKo) selbst übernehmen, wenn er die erforderliche Eignung besetzt. Ist dies nicht der Fall, muss er einen SiGeKo bestellen, z.B. einen externen Dienstleister.

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