Gefahrgutbeauftragter
Wir übernehmen für Sie die Aufgaben des Gefahrgutbeauftragten für den Straßenverkehr und den Seeverkehr*.
Gefahrgutbeauftragte sind von Unternehmern oder Inhabern von Betrieben zu bestellen, denen nach den für die Beförderung gefährlicher Güter geltenden Vorschriften Verantwortlichkeiten zugewiesen sind.
→ Bestellt der Unternehmer keinen Beauftragten, ist er automatisch selbst der Beauftragte und muss die notwendigen Schulungen nachweisen!
Der Gefahrgutbeauftragte berät den Unternehmer und trägt mit seinen Kontrollen und Schulungen dazu bei, dass alles vorschriftsmäßig läuft.
* Nummer des Schulungsnachweises: GB 103 365