Lärm- und Beleuchtungsmessungen
Wie laut ist es in unserer Produktion oder im Büro (Auraler Lärm)?
Ist der Lärm gehörschädigend, ist er störend (Extraauraler Lärm)?
Wie ist die Nachhallzeit, die Raumakustik?
Ist die Beleuchtung ausreichend, entspricht sie den Anforderungen an unsere Tätigkeiten und den gesetzlichen Vorgaben?
Zur Beantwortung dieser Fragen im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung, können wir für Sie Lärmmessungen (Lautstärke, Nachhallzeit) und Beleuchtungs- oder Leuchtdichtemessungen durchführen.
Hierzu verfügen wir über ein Lärmmessgerät (Schallpegelmesser) der Klasse 1 und ein Beleuchtungsmessgerät der Klasse B und die erforderliche Fachkunde.