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Umweltschutzbeauftragter

Wir übernehmen die Aufgaben des Umweltschutzbeauftragten (extern) in Ihrem Betrieb bzw. unterstützen Sie bei den erforderlichen Aktivitäten. Zum Beispiel bei der Pflege des erforderlichen Rechtsverzeichnisses gemäß DIN EN ISO 14001 und DIN EN ISO 50001, der Erstellung von Anweisungen oder bei internen Audits.

Umweltschutzbeauftragter

(Syn.: Umweltmanagementbeauftragter). Von einer Organisation oder einem Unternehmen zur Wahrung der Umweltschutzaufgaben bestellter Beauftragter. Im Umweltrecht und den Umweltvorschriften wird der allgemeine Begriff Umweltschutzbeauftragter nicht verwandt. Die Aufgaben der Umweltschutzbeauftragten werden von der Geschäftsleitung (obersten Leitung) jeweils entsprechend der konkreten betrieblichen Bedingungen festgelegt und im Umweltmanagement-Handbuch (auch Umweltschutz-Handbuch oder Umwelt-Handbuch) und in Verfahrensanweisungen dokumentiert.
Meist gehört zum Aufgabengebiet des Umweltschutzbeauftragten die Koordination des betrieblichen Umweltmanagementsystems in Kooperation mit den speziellen Betriebsbeauftragten (s.o.), die Vorbereitung, Durchführung, Auswertung der Umweltprüfungen und Umweltbetriebsprüfungen, die regelmäßige Berichterstattung der umweltrelevanten Aspekte an die Geschäftsleitung und die Erstellung einer Umweltmanagement-Dokumentation und einer Umwelterklärung für die Öffentlichkeit.

 Quelle: umweltlexikon-online.de

 

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